Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der Buchung bietet der Teilnehmer der Yacht School YNFA den Abschluss eines Törn oder Ausbildungsvertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Kursbeschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen.

Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung in Textform per E-Mail durch die Yacht School YNFA zustande. Die Yacht School YNFA ist im Falle der Nichtannahme der Buchungsanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Teilnehmer ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.

Besonders zu beachten sind folgende Punkte:

  • Für die An- u. Abreise, sowie die gültigen Reisedokumente in  das vereinbarte Segelrevier hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.
  • Bei uns buchen Sie keine Pauschalreise!
  • Alle Törns dienen der Segelausbildung und sind schulische Veranstaltungen.  Ausgenommen Sunset Cruise, Schuppersegeln und der 100% Törn.
  • Wetterbedingt kann es zu Änderungen des Törnablauf kommen. Die Entscheidungen darüber werden vom Skipper getroffen und sind verbindlich.
  • Alle Weisungen des Skippers sind zu befolgen.
  • Wir behalten uns vor, Ausgangs- und Zielhäfen auch kurzfristig, aus technischen, organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen zu ändern.
  • Sollten körperliche oder geistige Einschränkungen bestehen, müssen diese bei der Buchung angegeben werden.
  • Sie sollten mindestens 15 Min. schwimmen können.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!

 

2. Umfang und Leistung
Das Lehrgangsentgelt beinhaltet die Ausbildung (Theorie und oder Praxis wie vereinbart) ausgenommen sind Lehrgangs und Unterrichtsmaterial.

Die Kurse und Lehrgänge werden nach den Vorschriften der „International Yacht Training“ IYT Worldwide durchgeführt und enden mit der vorgesehenen Prüfung.

Bei allen Törns gilt die Angabe unter Inklusiv und Exklusivleistungen in der jeweiligen Törnbechreibung.

 

3. Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren sind im Törnpreis Includiert. Für die Ausstellung und den Versand der Zertifikate wird von von IYT Worldwide 110€ berechnet.

 

4. Zahlungsbedingungen

Nach der schriftlichen Buchungsbestätigung und Erhalt der Rechnung werden innerhalb von 14 Tagen 50% Des Törn/Kurspreis fällig. Die Restlichen 50% der Kursgebühren sind bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zu begleichen. Bei Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn ist die Kurs/Törngebühr sofort zu 100% fällig.

Bei den Törns (Schnuppersegeln, Sunset Cruise und 100% Törn) sind alle Zahlungen sofort bei der Buchung in voller Höhe zu begleichen. Erst nach Zahlungseingang und Bestätigung durch uns gilt der Kurs/Törn als gebucht.

 

5. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Kurs/Törn von der Veranstaltung/Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Yacht- School YNFA per E-Mail () zu erklären. Tritt der Kunde vor Veranstaltungsbeginn zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so verliert die Yacht- School YNFA den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Die Yacht- School YNFA  wird stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Veranstaltungspreis. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

  • Rücktritt mehr als 30Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Veranstaltungspreises
  • Rücktritt ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt oder Abbruch der Veranstaltung: 100 % des Veranstaltungspreises

 

6. Rücktritt vom Vertrag durch den Anbieter

Wird ein Kurs vor Kursbeginn durch die Yacht- School YNFA abgesagt (Wegen Krankheit, Schäden am Schiff), wird die Kursgebühr zu 100%  zurückerstattet. Wird eine laufende Veranstaltung durch die Yacht- School YNFA wegen Krankheit des Instructors, Schäden am Schiff abgebrochen, wird das Entgelt anteilig zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Absage oder dem Abbruch von Kursen wie z.B. Reise, Verpflegung oder Reisekosten sind ausgeschlossen.

Muß der Kurs/Törn wegen höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Fallen laufende Kurse bzw. einzelne Kursstunden aufgrund von höherer Gewalt aus, besteht auf Seiten der Teilnehmer/innen weder ein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Stunden noch ein Anspruch auf Zurückgewähr des anteiligen Entgeltes. Andernfalls hat der Kursteilnehmer Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Stunden oder auf Zurückgewähr des anteiligen Entgeltes